KLASSE A, A1 & A2
Klasse A
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung.
Es ist das Mitführen eines Beiwagens erlaubt.
Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich,
ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig.
Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW gefahren werden.
Klasse entspricht der ehemaligen Führerscheinklasse
A unbeschränkt - alles wie vor dem 19.01.2013.
Beinhaltete Klassen:
A2, A1, AM
Mindestalter: ab
20 Jahre
Klasse A2
Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern
bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg.
Beinhaltete Klassen:
A1, AM
Mindestalter: ab
18 Jahre
Klasse A1
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder
nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal
125 ccm Hubraum haben.
Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.
Beim dreirädrigen Kraftfahrzeug beträgt die maximale Leistung 15 kW.
Beinhaltete Klassen:
AM
Mindestalter: ab
16 Jahre
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