KLASSE B, BF17 & BE
Klasse B
Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t,
jedoch keine Krafträder.
Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich des Fahrers vorhanden sein.
Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg
darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug
nicht über 3,5 t liegen.
Es dürfen nur noch Trikes der Klasse AM gefahren werden.
Beinhaltete Klassen:
AM, L
Mindestalter: ab
18 Jahre
Klasse BF 17
Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t,
jedoch keine Krafträder.
Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich des Fahrers vorhanden sein.
Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg
darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug
nicht über 3,5 t liegen.
Fahrschüler/innen dürfen bis zum 18. Lebensjahr nur mit
einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Beinhaltete Klassen:
AM, L
Mindestalter: ab
17 Jahre
Klasse BE
Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von
maximal 3,5 t haben.
Für die Führerscheinklasse BE ist der Vorbesitz
von Klasse B Voraussetzung.
Beinhaltete Klassen:
AM, L, B
Mindestalter: ab
18 Jahre
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