KLASSE B, BF17 & BE

Klasse B

Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t,

jedoch keine Krafträder.

 

Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich des Fahrers vorhanden sein.

Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.

Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg

darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug

nicht über 3,5 t liegen.

 

Es dürfen nur noch Trikes der Klasse AM gefahren werden.

Beinhaltete Klassen:

AM, L

 

Mindestalter: ab

18 Jahre

Klasse BF 17

Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t,

jedoch keine Krafträder.

 

Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich des Fahrers vorhanden sein.

Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.

Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg

darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug

nicht über 3,5 t liegen.

 

Fahrschüler/innen dürfen bis zum 18. Lebensjahr nur mit

einer eingetragenen Begleitperson fahren.

 

Beinhaltete Klassen:

AM, L

 

Mindestalter: ab

17 Jahre

Klasse BE

Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von

maximal 3,5 t haben.

 

Für die Führerscheinklasse BE ist der Vorbesitz

von Klasse B Voraussetzung.

Beinhaltete Klassen:

AM, L, B

 

Mindestalter: ab

18 Jahre

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